Abgaben
Aus WISSEN-digital.de
Gelder, die der Staat auf Grund seiner öffentlichen Finanzhoheit von Unternehmern und Privatpersonen erhebt; Man unterscheidet:
1. Steuerabgaben;
2. Sozialabgaben;
3. sonstige Abgaben: Hierzu gehören
a) Abgaben ohne Gegenleistung (generelle Abgaben) wie z.B. Zölle, Abschöpfungen;
b) spezielle Abgaben, die auf einer Gegenleistung beruhen und meist dem Lastenausgleich dienen.
Die Betreibung und Verwaltung der Abgaben wird in der Bundesrepublik Deutschland seit 1977 in der Abgabenordnung, Abk.: AO, geregelt.
Kalenderblatt - 12. Mai
1641 | Lord Thomas Stratford wird hingerichtet. Im Konflikt zwischen Parlament und König schuf das Parlament ein eigenes Gesetz, um den engsten Berater Karl I. wegen Hochverrats aburteilen zu können. Der König unterschrieb das Todesurteil und opferte damit seinen Freund, um sich selbst zu retten. |
1925 | Generalfeldmarschall Paul von Hindenburg legt den Amtseid als Nachfolger des Reichspräsidenten Friedrich Ebert ab, nachdem er die Wahl im zweiten Wahlgang gewonnen hat. |
1949 | Die Berliner Blockade sowie die von den Westmächten über die sowjetische Besatzungszone verhängte Gegenblockade wird aufgehoben. |
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