Arbeitsverhältnis
Aus WISSEN-digital.de
Ein auf den Austausch von Arbeitsleistung (Arbeitnehmer) und Arbeitslohn (Arbeitgeber) gerichtetes Schuldverhältnis. Es wird durch einen Arbeitsvertrag begründet. Dem Arbeitnehmer obliegt die Treue- und Leistungspflicht gegenüber dem Arbeitgeber. Dem obliegt die Fürsorgepflicht (Arbeitsschutz, Recht auf Urlaub) gegenüber dem Arbeitnehmer.
Das Arbeitsverhältnis endet durch Kündigung, Tod des Arbeitnehmers oder seinen Eintritt in den Ruhestand.
Kalenderblatt - 3. Juni
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