Bezugsrecht
Aus WISSEN-digital.de
Recht des Aktionärs, bei einer Kapitalerhöhung einer AG entsprechend seinem bisherigen Anteil junge Aktien beziehen zu dürfen.
Bezugsrechte entstehen bei ordentlichen Kapitalerhöhungen. Zur Erhöhung ihrer Eigenkapitalbasis geben Aktiengesellschaften neue Aktien, so genannte junge Aktien aus. Dies geschieht in einem bestimmten Verhältnis, dem Bezugsverhältnis. Der Preis der jungen Aktien wird vom Vorstand beschlossen und liegt unter dem aktuellen Aktienkurs.
Um die Beteiligungs- und Stimmrechtsverhältnisse zu wahren, haben alle Aktionäre der Gesellschaft Anrechte auf die jungen Aktien. Diese Anrechte werden in den Bezugsrechten verbrieft. Je gehaltene Aktie wird den Aktionären genau ein Bezugsrecht zugebucht. Innerhalb der Bezugsfrist (in der Regel zwei Wochen) sind diese als eigenständige Wertpapiere an der Börse handelbar.
Kalenderblatt - 3. Juni
1492 | Martin Behaim stellt in Nürnberg den ersten Erdglobus vor. |
1972 | Die Ostverträge zwischen Deutschland und der Sowjetunion über die Unverletzlichkeit der bestehenden Grenzen treten in Kraft. |
1998 | In Deutschland finden bei einer der größten Zugkatastrophen 101 Menschen den Tod. Ein ICE-Zug entgleist bei Eschede und zerschellt an einer Brücke. |
Magazin
- Buchhaltung und Lohnabrechnung digital erledigen
- Die Wissenschaft hinter CBD-Öl: Ein tieferer Einblick in die biologische Funktionsweise und das therapeutische Potenzial
- Die Online-Privatsphäre schützen - Tor und VPN im Vergleich
- So wird die Feier ein Erfolg: Geburtstagsgeschenke mit Klasse
- Wie funktioniert eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung?