Dachgesellschaft

    Aus WISSEN-digital.de

    Hauptgesellschaft eines Konzerns, in die alle zugehörigen Einzelunternehmen eingegliedert sind (Holding-Gesellschaft). Die Kontrolle oder Verwaltung wird dabei durch Erwerb von Aktien oder Geschäftsanteilen der beteiligten Einzelunternehmen ausgeübt. Der Einfluss der Dachgesellschaft kann von der reinen Kapitalanlage bis zur totalen Beherrschung reichen. Die Einzelunternehmen bleiben rechtlich selbstständig. Geschäftspolitik und Verwaltung der Aktien der Einzelunternehmen obliegen aber der Dachgesellschaft.

    Kalenderblatt - 10. Mai

    1871 Der Frieden von Frankfurt beendet den Deutsch-Französischen Krieg. In dem Friedensvertrag verpflichtet sich Frankreich zum Abtreten von Elsass-Lothringen.
    1940 Der deutsche Feldzug gegen Frankreich sowie gegen die neutralen Staaten Belgien, Niederlande und Luxemburg beginnt.
    1949 Bonn wird vorläufige Bundeshauptstadt.