Dachgesellschaft
Aus WISSEN-digital.de
Hauptgesellschaft eines Konzerns, in die alle zugehörigen Einzelunternehmen eingegliedert sind (Holding-Gesellschaft). Die Kontrolle oder Verwaltung wird dabei durch Erwerb von Aktien oder Geschäftsanteilen der beteiligten Einzelunternehmen ausgeübt. Der Einfluss der Dachgesellschaft kann von der reinen Kapitalanlage bis zur totalen Beherrschung reichen. Die Einzelunternehmen bleiben rechtlich selbstständig. Geschäftspolitik und Verwaltung der Aktien der Einzelunternehmen obliegen aber der Dachgesellschaft.
Kalenderblatt - 10. Mai
1871 | Der Frieden von Frankfurt beendet den Deutsch-Französischen Krieg. In dem Friedensvertrag verpflichtet sich Frankreich zum Abtreten von Elsass-Lothringen. |
1940 | Der deutsche Feldzug gegen Frankreich sowie gegen die neutralen Staaten Belgien, Niederlande und Luxemburg beginnt. |
1949 | Bonn wird vorläufige Bundeshauptstadt. |
Magazin
- Barrierefreiheit im Eigenheim: Treppenlifte als Wegbereiter für Gesundheit und Autonomie
- Finanzielle Selbsthilfe: Kleinkredite effektiv nutzen
- Alternative Anlageoptionen: Was ist von Kryptowährungen und Co. zu halten?
- Wie sieht die Zukunft des Glasfaser-Internets in Deutschland aus?
- Reiseziel: USA! Technische Aspekte im Land der Freiheit