Demonstration
Aus WISSEN-digital.de
(lateinisch "demonstratio", "Hinweis, Darlegung")
- Kundgebung, Massenprotest; das Recht auf Demonstration ist Bestandteil der Grundrechte durch die Meinungs- und Versammlungsfreiheit (Art. 5 und 8 GG), wobei die demokratische Grundordnung nicht angetastet werden darf. Das Versammlungsgesetz beschränkt das Demonstrationsrecht insofern, als dass jede Demonstration 48 Stunden vor der Durchführung angemeldet werden muss und nicht innerhalb der Bannmeile bestimmter parlamentarischer Institutionen stattfinden darf.
- Erklärung oder Beweisführung, die sich auf eine Vorführung oder einen Versuch stützt.
Kalenderblatt - 20. Mai
1910 | Beobachtung des Halley'schen Kometen, der entgegen allen Prognosen weder einen Meteoritenregen noch irgendwelche andere Katastrophen auslöst. |
1941 | Deutsche Fallschirmspringer erobern Kreta. |
1956 | Die USA werfen die erste Wasserstoffbombe ab, als Reaktion auf die sowjetische Erklärung, dass die UdSSR bereits eine transportable Wasserstoffbombe besitze. |
Magazin
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