Ehescheidung
Aus WISSEN-digital.de
in den §§ 1564 bis 1587 BGB geregelte gesetzliche Aufhebung einer Ehe auf Antrag eines oder beider Ehegatten und nach richterlichem Urteil. Grundlage ist heute das Zerrüttungsprinzip, das heißt die Ehe kann geschieden werden, wenn sie gescheitert ist, wenn die Ehegemeinschaft nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann, dass die Ehegatten sie wiederherstellen. Das Verschuldensprinzip ist zugunsten des Zerrüttungsprinzips zurückgetreten, die Schuldfrage ist somit unwesentlich. Die Ehescheidung wird im Eheprozess durchgeführt.
Kalenderblatt - 20. Mai
1910 | Beobachtung des Halley'schen Kometen, der entgegen allen Prognosen weder einen Meteoritenregen noch irgendwelche andere Katastrophen auslöst. |
1941 | Deutsche Fallschirmspringer erobern Kreta. |
1956 | Die USA werfen die erste Wasserstoffbombe ab, als Reaktion auf die sowjetische Erklärung, dass die UdSSR bereits eine transportable Wasserstoffbombe besitze. |
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