Eigenkirchenrecht
Aus WISSEN-digital.de
germanischer Grundsatz, nach dem jeder Grundherr über die auf seinem Boden errichtete Kirche gebot (Aufsichtsrecht über Klöster und Klerus, Ernennung der Geistlichen); von den deutschen Königen auch auf die Reichskirche als "Eigenkirchenrecht" ausgedehnt (Investitur von Bischöfen und Äbten); gegen dieses Eigenkirchenrecht wandte sich die Bewegung von Cluny; in Bezug auf den König und die Ernennung der höheren Geistlichkeit im Wormser Konkordat beseitigt. Siehe auch Investiturstreit.
Kalenderblatt - 20. Mai
1910 | Beobachtung des Halley'schen Kometen, der entgegen allen Prognosen weder einen Meteoritenregen noch irgendwelche andere Katastrophen auslöst. |
1941 | Deutsche Fallschirmspringer erobern Kreta. |
1956 | Die USA werfen die erste Wasserstoffbombe ab, als Reaktion auf die sowjetische Erklärung, dass die UdSSR bereits eine transportable Wasserstoffbombe besitze. |
Magazin
- Barrierefreiheit im Eigenheim: Treppenlifte als Wegbereiter für Gesundheit und Autonomie
- Finanzielle Selbsthilfe: Kleinkredite effektiv nutzen
- Alternative Anlageoptionen: Was ist von Kryptowährungen und Co. zu halten?
- Wie sieht die Zukunft des Glasfaser-Internets in Deutschland aus?
- Reiseziel: USA! Technische Aspekte im Land der Freiheit