Einigungsvertrag
Aus WISSEN-digital.de
Abkommen vom 31. August 1990 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR über die Herstellung der Deutschen Einheit. Neben dem Staatsvertrag zur Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion (18. Mai 1990) und dem Wahlvertrag (3. August 1990) war der Einigungsvertrag der dritte und wichtigste Vertrag zwischen den beiden deutschen Staaten. Mit dem Inkrafttreten des Vertrags galt das Grundgesetz auch in den fünf neuen Ländern als Gesetzesgrundlage. Die Deutsche Einheit war somit vollendet und dies wurde im Grundgesetz durch Änderung der Präambel und Änderung von Artikel 146 sowie durch Streichung von Artikel 23 deutlich gemacht.
Kalenderblatt - 20. Mai
1910 | Beobachtung des Halley'schen Kometen, der entgegen allen Prognosen weder einen Meteoritenregen noch irgendwelche andere Katastrophen auslöst. |
1941 | Deutsche Fallschirmspringer erobern Kreta. |
1956 | Die USA werfen die erste Wasserstoffbombe ab, als Reaktion auf die sowjetische Erklärung, dass die UdSSR bereits eine transportable Wasserstoffbombe besitze. |
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