Fahnenflucht
Aus WISSEN-digital.de
auch: Desertion;
unerlaubtes Verlassen der Truppe (besonders im Krieg), dem die Absicht zu Grunde liegt, sich der Wehrdienstverpflichtung dauerhaft oder für die Zeit eines bewaffneten Einsatzes zu entziehen; wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren geahndet. Fehlt diese Absicht, so spricht man von eigenmächtiger Abwesenheit; um so genannte Dienstflucht handelt es sich in diesem Fall bei anerkannten Kriegsdienstverweigerern.
Kalenderblatt - 13. Mai
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