Freiheitsstrafe
Aus WISSEN-digital.de
Strafe durch Entzug der persönlichen Freiheit nach dem StGB; seit dem 1. Strafrechtsreformgesetz von 1969 die einzige Strafe an der Freiheit. Die Freiheitsstrafe vereinigt heute die früheren Strafarten wie Zuchthaus, Haft und Gefängnis. Das Maß der Freiheitsstrafe reicht von lebenslang (bei Mord) bis zu mindestens 1 Monat; das Höchstmaß der derzeitigen Freiheitsstrafe beträgt 15 Jahre; die Freiheitsstrafe des Jugendstrafrechts heißt Jugendstrafe.
Siehe auch Haft.
Kalenderblatt - 20. Mai
1910 | Beobachtung des Halley'schen Kometen, der entgegen allen Prognosen weder einen Meteoritenregen noch irgendwelche andere Katastrophen auslöst. |
1941 | Deutsche Fallschirmspringer erobern Kreta. |
1956 | Die USA werfen die erste Wasserstoffbombe ab, als Reaktion auf die sowjetische Erklärung, dass die UdSSR bereits eine transportable Wasserstoffbombe besitze. |
Magazin
- Barrierefreiheit im Eigenheim: Treppenlifte als Wegbereiter für Gesundheit und Autonomie
- Finanzielle Selbsthilfe: Kleinkredite effektiv nutzen
- Alternative Anlageoptionen: Was ist von Kryptowährungen und Co. zu halten?
- Wie sieht die Zukunft des Glasfaser-Internets in Deutschland aus?
- Reiseziel: USA! Technische Aspekte im Land der Freiheit