Haftung

    Aus WISSEN-digital.de

    Verpflichtung zum Schadensersatz; besteht in der Regel nur bei schuldhaftem Verhalten. Man unterscheidet Schuldhaftung (Haftung der Gesellschafter für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft), Schadenshaftung (z.B. in der Kfz-Versicherung), Gefährdungshaftung (Haftung für Schadensersatz auch ohne eigenes Verschulden) und Delikthaftung (Haftung für Schäden, die z.B. durch Verletzung einer Schutzvorschrift eingetreten sind).

    Kalenderblatt - 12. Mai

    1641 Lord Thomas Stratford wird hingerichtet. Im Konflikt zwischen Parlament und König schuf das Parlament ein eigenes Gesetz, um den engsten Berater Karl I. wegen Hochverrats aburteilen zu können. Der König unterschrieb das Todesurteil und opferte damit seinen Freund, um sich selbst zu retten.
    1925 Generalfeldmarschall Paul von Hindenburg legt den Amtseid als Nachfolger des Reichspräsidenten Friedrich Ebert ab, nachdem er die Wahl im zweiten Wahlgang gewonnen hat.
    1949 Die Berliner Blockade sowie die von den Westmächten über die sowjetische Besatzungszone verhängte Gegenblockade wird aufgehoben.