Hallstein-Doktrin

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    nach dem Staatssekretär im Auswärtigen Amt Walter Hallstein benannte und 1955 formulierte Politik der Nichtanerkennung der DDR. Die Bundesregierung erklärte es zum Grundsatz, die diplomatischen Beziehungen zu solchen Ländern abzubrechen oder gar nicht erst aufzunehmen, die diplomatische Beziehungen zur DDR unterhielten (Ausnahme UdSSR). Auf diese Weise sollte der Anspruch der Bundesrepublik demonstriert werden, ganz Deutschland völkerrechtlich zu vertreten, und die DDR international isoliert werden. Die Hallstein-Doktrin erwies sich jedoch zunehmend als Hindernis bei den Bemühungen um ein entspannteres Verhältnis zu den Ostblockstaaten; mit dem Moskauer Vertrag von 1970 und dem Grundlagenvertrag 1972 wurde sie endgültig aufgegeben.