Handelsrecht

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    Handelsrecht ist das Sonderrecht der Kaufleute. Das Handelsrecht ist Teil des Privatrechts und in Deutschland größtenteils im Handelsgesetzbuch (HGB) samt seiner Nebengesetze festgelegt (Handelsrecht im engeren Sinne). Daneben gibt es zahlreiche Sondergesetze, beispielsweise das Gesetz über GmbHs, das Aktiengesetz, das Wertpapierhandelsgesetz, das Versicherungsgesetz und das Gesetz über den unlauteren Wettbewerb (Handelsrecht im weiteren Sinne).

    Das Handelsrecht in Deutschland geht auf die deutschen Stadtrechte zurück und ist stark beeinflusst vom italienischen und französischen Handelsrecht (code de commerce).

    Grundprinzip des Handelsrecht ist - aus den wirtschaftlichen Bedürfnissen heraus - die Einfachheit und Schnelligkeit. So werden im Handelsrecht v.a. Formvorschriften gelockert und die Gewährleistungshaftung eingeschränkt. Weiterhin wird vorausgesetzt, dass der Kaufmann die Risiken im Handelsverkehr selbst einschätzen und tragen muss (Prinzip der Selbstverantwortlichkeit).

    Kalenderblatt - 12. Mai

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