Immunität (Recht)
Aus WISSEN-digital.de
(lateinisch "Befreiung")
- parlamentarische Immunität: gesetzlicher Schutz der Abgeordneten eines Parlaments vor strafrechtlicher Verfolgung. Der Abgeordnete darf nur mit Genehmigung des Parlaments strafrechtlich verfolgt werden zum Schutze der Funktionsfähigkeit des Parlaments.
Geschichte:
Im Mittelalter aus spätrömischen Anfängen entwickeltes Sonderrecht für das Königsgut und die durch den König privilegierte kirchliche und weltliche Grundherrschaft (erstmals im Pariser Edikt Chlotars II. 614 anerkannt). Hauptinhalt war die Freiheit von Steuern und öffentlichen Lasten sowie die Ausklammerung aus der Zuständigkeit der ordentlichen öffentlichen Gerichte. Oft entwickelte sich die Immunität parallel zur Landeshoheit. Auch die Stadt war besonders im späten Mittelalter meist eine Immunität (also ein eigener Gerichtsbezirk).
- Immunität der Diplomaten (Exterritorialität): deren gesetzlicher Schutz vor strafrechtlicher Verfolgung.
- Kirchenrecht: Entlastung bzw. Befreiung der Geistlichen von bestimmten staatlichen Abgaben.
Kalenderblatt - 23. Mai
1618 | Der Prager Fenstersturz wird zum Signal für den allgemeinen Aufstand gegen Österreich. |
1915 | Italien erklärt Österreich-Ungarn den Krieg und löst gleichzeitig den 1882 zwischen Italien, Deutschland und Österreich geschlossenen Dreibund. |
1948 | In London einigen sich die drei Westmächte auf eine gleichzeitige Währungsreform in ihren Besatzungszonen. |
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