Jugendstrafrecht
Aus WISSEN-digital.de
spezielle Rechtsprechung für jugendliche Straftäter auf der Grundlage des Jugendgerichtsgesetzes vom 4. August 1953 für Jugendliche (von 14-18 Jahren) und Heranwachsende (von 18-21 Jahren), die deren entwicklungsbedingten Defizite beim Strafmaß berücksichtigt. Jugendliche unter 14 Jahren sind gemäß § 19 Strafgesetzbuch strafrechtlich nicht verantwortlich. Maßnahmen bei strafbaren Handlungen sind: Weisungen, Schutzaufsicht, Fürsorgeerziehung, sowie Verwarnung, Auferlegung besonderer Pflichten und Jugendarrest, ferner Jugendstrafe wie Freiheitsentzug in einer Jugendstrafanstalt. Bei Jugendlichen wird stets das mildere Jugendstrafrecht angewandt; bei Heranwachsenden entscheidet das Gericht im Einzelfall, ob das Jugendstrafrecht anzuwenden oder ob der Täter wie ein Erwachsener zu behandeln ist. Bei Gerichtsverfahren sind die Jugendgerichte zuständig.
Kalenderblatt - 5. Juni
1922 | Einer Meldung aus Moskau zufolge ist Wladimir I. Lenin gesundheitlich nicht in der Lage, dem politischen Tagesgeschäft nachzugehen, da er sich eine schwere Erkrankung zugezogen habe. |
1982 | Die CDU veranstaltet in Bonn eine Friedensdemonstration, die den Rückhalt der Politik der Vereinigten Staaten in der deutschen Bevölkerung unterstreichen soll. An der Veranstaltung nehmen etwa 100 000 Personen teil. |
1994 | Der spanische Tennisspieler Sergi Bruguera besiegt seinen Landsmann Alberto Berasategui im Finale des French Open in vier Sätzen. |
Magazin
- Buchhaltung und Lohnabrechnung digital erledigen
- Die Wissenschaft hinter CBD-Öl: Ein tieferer Einblick in die biologische Funktionsweise und das therapeutische Potenzial
- Die Online-Privatsphäre schützen - Tor und VPN im Vergleich
- So wird die Feier ein Erfolg: Geburtstagsgeschenke mit Klasse
- Wie funktioniert eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung?