Jugendstrafrecht

    Aus WISSEN-digital.de

    spezielle Rechtsprechung für jugendliche Straftäter auf der Grundlage des Jugendgerichtsgesetzes vom 4. August 1953 für Jugendliche (von 14-18 Jahren) und Heranwachsende (von 18-21 Jahren), die deren entwicklungsbedingten Defizite beim Strafmaß berücksichtigt. Jugendliche unter 14 Jahren sind gemäß § 19 Strafgesetzbuch strafrechtlich nicht verantwortlich. Maßnahmen bei strafbaren Handlungen sind: Weisungen, Schutzaufsicht, Fürsorgeerziehung, sowie Verwarnung, Auferlegung besonderer Pflichten und Jugendarrest, ferner Jugendstrafe wie Freiheitsentzug in einer Jugendstrafanstalt. Bei Jugendlichen wird stets das mildere Jugendstrafrecht angewandt; bei Heranwachsenden entscheidet das Gericht im Einzelfall, ob das Jugendstrafrecht anzuwenden oder ob der Täter wie ein Erwachsener zu behandeln ist. Bei Gerichtsverfahren sind die Jugendgerichte zuständig.

    Kalenderblatt - 5. Juni

    1922 Einer Meldung aus Moskau zufolge ist Wladimir I. Lenin gesundheitlich nicht in der Lage, dem politischen Tagesgeschäft nachzugehen, da er sich eine schwere Erkrankung zugezogen habe.
    1982 Die CDU veranstaltet in Bonn eine Friedensdemonstration, die den Rückhalt der Politik der Vereinigten Staaten in der deutschen Bevölkerung unterstreichen soll. An der Veranstaltung nehmen etwa 100 000 Personen teil.
    1994 Der spanische Tennisspieler Sergi Bruguera besiegt seinen Landsmann Alberto Berasategui im Finale des French Open in vier Sätzen.