Ladeschein

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    vor allem in der Binnenschifffahrt übliche Urkunde des Frachtführers (Kaufmann, der gewerbsmäßig Güter transportiert) über empfangene Ware, verbunden mit Ablieferungsverpflichtung an den Ladescheinempfänger (vgl. § 444 ff. Handelsgesetzbuch). Es ist derjenige zum Empfang der Ware legitimiert, an den sie laut Ladeschein abgeliefert werden soll oder auf den der Ladeschein, wenn er als Orderpapier ausgestellt wurde, durch Indossament übertragen ist (vgl. § 446 Handelsgesetzbuch).

    Kalenderblatt - 15. Mai

    1799 Schillers "Wallenstein" wird erstmals vollständig aufgeführt. In dem historischen Drama begeht die Hauptfigur, die sich an einen Feldherrn im Dreißigjährigen Krieg anlehnt, Hochverrat gegen den Kaiser.
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