Landesherrschaft

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    im Mittelalter die höchste Gewalt unter dem Kaiser; entstand aus öffentlichen und privaten Rechten der Landesherren und wurde 1220 und 1231/32 in den Fürstenprivilegien Kaiser Friedrichs II. vom Reich anerkannt, die Goldene Bulle von 1356 steigerte noch die Landesherrschaft der Kurfürsten; im Westfälischen Frieden 1648 erhielten die Fürsten die selbstständige, territoriale Herrschaftsgewalt, die nur von wenigen Reichspflichten eingeschränkt wurde. Die Landesherrschaft bestimmte die deutsche staatliche Entwicklung bis ins 17./18. Jh.