Landrecht
Aus WISSEN-digital.de
- im Mittelalter das in den einzelnen Ländern gültige Recht, das die Landgerichte unter Königsbann oder als überkommenes Volksrecht ausübten; dem Landrecht als dem allgemeinen Recht eines Stammesterritoriums gegenüber standen die Sonderrechte wie Stadt-, Hof- oder Lehensrecht.
- in der Neuzeit das in einem Gesetzbuch zusammengefasste bürgerliche Recht innerhalb eines deutschen Staates, z.B. das Allgemeine Landrecht von Preußen (1794), 1900 bis auf geringe Reste vom BGB abgelöst.
Kalenderblatt - 14. Mai
1607 | Sir Walter Raleigh gründet in Amerika die erste englische Stadt, Jamestown. |
1643 | Ludwig XIV., der spätere Sonnenkönig, wird im zarten Alter von vier Jahren gekrönt, tritt aber erst am 10. März 1661 die Alleinregierung an. |
1948 | Gründung Israels. |
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