Landstände

    Aus WISSEN-digital.de

    im Mittelalter die Vertretung der Stände (meist 3 Kurien: Prälaten, Ritter, Städte) gegenüber dem Landesherrn; wichtigstes Recht: Steuerbewilligung; vom Absolutismus entweder mit Gewalt oder durch Korrumpierung entmachtet; im 19. Jh. durch die gewählten Volksvertretungen ersetzt.