Leichenöffnung
Aus WISSEN-digital.de
auch: Autopsie, Nekropsie, Obduktion, Sektion;
eine Leichenöffnung kann - auch gegen den Willen der Angehörigen - als gerichtliche oder als sanitätspolizeiliche Leichenschau erfolgen. Die erstere richtet sich nach §§ 87 bis 90 der Strafprozessordnung und dient der Aufdeckung von Straftaten, die letztere der Aufdeckung von Seuchen (§ 32 des Bundesseuchengesetzes). In allen anderen Fällen ist die Zustimmung der Angehörigen notwendig.
Kalenderblatt - 20. Mai
1910 | Beobachtung des Halley'schen Kometen, der entgegen allen Prognosen weder einen Meteoritenregen noch irgendwelche andere Katastrophen auslöst. |
1941 | Deutsche Fallschirmspringer erobern Kreta. |
1956 | Die USA werfen die erste Wasserstoffbombe ab, als Reaktion auf die sowjetische Erklärung, dass die UdSSR bereits eine transportable Wasserstoffbombe besitze. |
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