MFV

    Aus WISSEN-digital.de

    Abk. für: Mehrfrequenzverfahren, Mehrfrequenzwahlverfahren, auch: Tonwahlverfahren;

    Wahlverfahren bei analogen Telefonanlagen. Bei dieser "Tonwahl" werden die Zahlen 0 bis 9 bzw. die Symbole Raute (#) und Stern als Töne verschiedener Frequenzbereiche übertragen. Es kann damit schneller als mit dem Impulswahlverfahren gewählt werden, d.h. ein wesentlich schnellerer Verbindungsaufbau ist möglich und eine große Anzahl von Steuersequenzen ist verfügbar.

    Gegensatz zu: IWV

    Kalenderblatt - 10. Mai

    1871 Der Frieden von Frankfurt beendet den Deutsch-Französischen Krieg. In dem Friedensvertrag verpflichtet sich Frankreich zum Abtreten von Elsass-Lothringen.
    1940 Der deutsche Feldzug gegen Frankreich sowie gegen die neutralen Staaten Belgien, Niederlande und Luxemburg beginnt.
    1949 Bonn wird vorläufige Bundeshauptstadt.