Mandat

    Aus WISSEN-digital.de

    (lateinisch "Auftrag", "Befehl")

    1. allgemein: Auftrag.
    1. Bürgerliches Recht: Vollmacht (z.B. für einen Rechtsanwalt) zur Regelung einer fremden Angelegenheit.
    1. Staatsrecht: an einen Abgeordneten durch eine Wahl erteilter Auftrag.
    1. Völkerrecht: (z.B. von der UNO erteilter) Auftrag zur (vorübergehenden) Verwaltung eines fremden Staatsgebietes; eine im Geist des Völkerbundes geschaffene Art der Kolonialverwaltung, die erstmals nach dem Ersten Weltkrieg auf die früheren deutschen Kolonien angewandt wurde. Der Völkerbund übertrug die Verwaltung der Mandatsgebiete der Mandatsmacht entweder für beschränkte Zeit ("A-Mandate") oder ohne Befristung ("B-Mandate") oder aber zur Mitverwaltung ("C-Mandate").

    Kalenderblatt - 20. Mai

    1910 Beobachtung des Halley'schen Kometen, der entgegen allen Prognosen weder einen Meteoritenregen noch irgendwelche andere Katastrophen auslöst.
    1941 Deutsche Fallschirmspringer erobern Kreta.
    1956 Die USA werfen die erste Wasserstoffbombe ab, als Reaktion auf die sowjetische Erklärung, dass die UdSSR bereits eine transportable Wasserstoffbombe besitze.