Mantel

    Aus WISSEN-digital.de

    1. bei Wertpapieren der Teil, der das Anteilsrecht verbrieft, ohne den Kuponbogen (Zinsscheinbogen).
    1. auch: Firmenmantel;

    in das Handelsregister eingetragene Rechtsform einer Firma (z.B. AG, GmbH u.a.) und alle dazugehörigen Anteilsrechte ohne den eigentlichen Betrieb.

    1. in der Mathematik: allgemein die Hülle eines Hohlkörpers; gehört nicht zur Boden- oder Deckenfläche.
    1. Patronenhülse; Geschosshülse.
    1. die schützende Außenhülle von Weichtieren.

    Kalenderblatt - 20. Mai

    1910 Beobachtung des Halley'schen Kometen, der entgegen allen Prognosen weder einen Meteoritenregen noch irgendwelche andere Katastrophen auslöst.
    1941 Deutsche Fallschirmspringer erobern Kreta.
    1956 Die USA werfen die erste Wasserstoffbombe ab, als Reaktion auf die sowjetische Erklärung, dass die UdSSR bereits eine transportable Wasserstoffbombe besitze.