Offene Tür

    Aus WISSEN-digital.de

    1. völkerrechtlicher Grundsatz, wonach ein Land im Handelsverkehr allen gleich offen steht.
    1. Bezeichnung für Einrichtungen, die einem möglichst weiten Besucherkreis offen stehen, z.B. "Tag der Offenen Tür", Jugendheime und -horte der Offenen Tür.
    1. Bezeichnung in der Seelsorge für Einrichtungen, die die Möglichkeit zur Beantwortung von Lebensfragen aller Art bieten.

    Kalenderblatt - 10. Mai

    1871 Der Frieden von Frankfurt beendet den Deutsch-Französischen Krieg. In dem Friedensvertrag verpflichtet sich Frankreich zum Abtreten von Elsass-Lothringen.
    1940 Der deutsche Feldzug gegen Frankreich sowie gegen die neutralen Staaten Belgien, Niederlande und Luxemburg beginnt.
    1949 Bonn wird vorläufige Bundeshauptstadt.