Opportunitätsprinzip
Aus WISSEN-digital.de
strafrechtlicher Grundsatz, der besagt, dass die Strafverfolgung in den gesetzlich gekennzeichneten Ausnahmefällen dem Ermessen der Staatsanwaltschaft überlassen ist. Die Staatsanwaltschaft kann z.B. bei Bagatellstrafsachen wegen mangelndem öffentlichem Interesse mit Zustimmung des Gerichts von einer Strafverfolgung absehen. Ausnahme des Legalitätsprinzips.
Kalenderblatt - 20. Mai
1910 | Beobachtung des Halley'schen Kometen, der entgegen allen Prognosen weder einen Meteoritenregen noch irgendwelche andere Katastrophen auslöst. |
1941 | Deutsche Fallschirmspringer erobern Kreta. |
1956 | Die USA werfen die erste Wasserstoffbombe ab, als Reaktion auf die sowjetische Erklärung, dass die UdSSR bereits eine transportable Wasserstoffbombe besitze. |
Magazin
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