Pacht
Aus WISSEN-digital.de
vertragliche Überlassung eines Gegenstandes, meist einer Immobilie oder eines Grundstückes, zum Gebrauch und zur wirtschaftlichen Nutzung durch eine Person (den Pächter) bei entsprechender Gegenleistung (Pachtzins). Die Pacht kann auch auf Rechte bezogen sein, z.B. die Nutzung eines Patents.
Kalenderblatt - 14. Mai
1607 | Sir Walter Raleigh gründet in Amerika die erste englische Stadt, Jamestown. |
1643 | Ludwig XIV., der spätere Sonnenkönig, wird im zarten Alter von vier Jahren gekrönt, tritt aber erst am 10. März 1661 die Alleinregierung an. |
1948 | Gründung Israels. |
Magazin
- Barrierefreiheit im Eigenheim: Treppenlifte als Wegbereiter für Gesundheit und Autonomie
- Finanzielle Selbsthilfe: Kleinkredite effektiv nutzen
- Alternative Anlageoptionen: Was ist von Kryptowährungen und Co. zu halten?
- Wie sieht die Zukunft des Glasfaser-Internets in Deutschland aus?
- Reiseziel: USA! Technische Aspekte im Land der Freiheit