Rückgängig
Aus WISSEN-digital.de
auch: Undo, Widerrufen;
Befehl neuerer Anwendungsprogramme, der es erlaubt, die letzte(n) Aktion(en) zurückzunehmen, z.B. das Löschen einer Textpassage oder das Färben eines Bildbereichs. So lassen sich Fehler auf komfortable Weise ungeschehen machen. Ausgenommen vom Rückgängig-Befehl sind Aktionen, die das Dateimanagement betreffen (Speichern usw.).
Kalenderblatt - 23. Mai
1618 | Der Prager Fenstersturz wird zum Signal für den allgemeinen Aufstand gegen Österreich. |
1915 | Italien erklärt Österreich-Ungarn den Krieg und löst gleichzeitig den 1882 zwischen Italien, Deutschland und Österreich geschlossenen Dreibund. |
1948 | In London einigen sich die drei Westmächte auf eine gleichzeitige Währungsreform in ihren Besatzungszonen. |
Magazin
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