Rasterfahndung
Aus WISSEN-digital.de
In den 1960er Jahren vom deutschen Bundeskriminalamt (BKA) eingeführt, ist die Rasterfahndung eine systematisierte polizeiliche Fahndungsform, bei der (mithilfe des Computers) große Mengen an Datensätzen auf spezielle, beim Straftäter bekannte oder vermutete Merkmale (z.B. Nationalität, Geschlecht, Körpergröße etc.) abgefragt werden. Unter besondere Merkmale für die Rasterfahndung fällt z.B. die Anmeldung eines Kraftfahrzeugs bei der jeweiligen Zulassungsstelle. Alle Personen, die unter die zu fahndenden Kategorien fallen, werden zunächst als verdächtig eingestuft.
Bei der Terroristenfahndung spielt die Rasterfahndung eine große Rolle, beispielsweise wurden durch sie die Hamburger Terroristen vom 11. September 2001 ermittelt. Sie bleibt aber ein politischer Streitpunkt, weil der Datenschutz durch sie gefährdet ist, und darf deshalb nur bei erheblichen Straftaten angewendet werden. 2002 führte die Frage nach der generellen Zulässigkeit der Rasterfahndung zu unterschiedlichen Regelungen in den einzelnen Bundesländern.
Kalenderblatt - 13. Mai
1923 | In Deutschland wird der Muttertag eingeführt. Der Brauch zur Ehrung der Mutter ist in den USA entstanden und bereits von mehreren Ländern übernommen worden. |
1940 | Winston Churchill hält seine Regierungserklärung. |
1981 | Auf Papst Johannes Paul II. wird ein Attentat verübt. Es wird nie genau geklärt, ob es sich wirklich nur um einen Einzeltäter handelt. |
Magazin
- Barrierefreiheit im Eigenheim: Treppenlifte als Wegbereiter für Gesundheit und Autonomie
- Finanzielle Selbsthilfe: Kleinkredite effektiv nutzen
- Alternative Anlageoptionen: Was ist von Kryptowährungen und Co. zu halten?
- Wie sieht die Zukunft des Glasfaser-Internets in Deutschland aus?
- Reiseziel: USA! Technische Aspekte im Land der Freiheit