Rechtserwerb

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    ist der Erwerb eines subjektiven Rechts, einer Rechtsmacht, aufgrund des Willens oder kraft Gesetz. Der Erwerb kann in verschiedener Weise vor sich gehen. Schon kraft Geburt erwirbt der Mensch Rechte, z.B. grundrechtliche Freiheitsrechte (Menschenrechte), auf die er nicht einmal verzichten kann. Auf andere Rechte, die jemand unabhängig von seinem Willen erlangt, kann er vielfach verzichten oder den Rechtserwerb rückgängig machen. Ein Recht z.B. aus einem Vertrag zugunsten Dritter kann niemandem gegen seinen Willen aufgezwungen werden.

    Kalenderblatt - 23. Mai

    1618 Der Prager Fenstersturz wird zum Signal für den allgemeinen Aufstand gegen Österreich.
    1915 Italien erklärt Österreich-Ungarn den Krieg und löst gleichzeitig den 1882 zwischen Italien, Deutschland und Österreich geschlossenen Dreibund.
    1948 In London einigen sich die drei Westmächte auf eine gleichzeitige Währungsreform in ihren Besatzungszonen.