Rechtsverordnung

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    Abk.: RVO;

    durch eine staatliche Behörde wie die Landes- oder Bundesregierung erlassene rechtsförmliche Anordnung, deren Gültigkeit auf einer gesetzlichen Ermächtigung dieser Behörde beruht. Die Rechtsverordnung regelt Einzelheiten der Gesetze und dient ihrer praktischen Anwendung. Unterschieden werden muss zwischen Rechtsverordnungen und Notverordnungen, die an Stelle von Gesetzen erlassen werden.

    Kalenderblatt - 23. Mai

    1618 Der Prager Fenstersturz wird zum Signal für den allgemeinen Aufstand gegen Österreich.
    1915 Italien erklärt Österreich-Ungarn den Krieg und löst gleichzeitig den 1882 zwischen Italien, Deutschland und Österreich geschlossenen Dreibund.
    1948 In London einigen sich die drei Westmächte auf eine gleichzeitige Währungsreform in ihren Besatzungszonen.