Sachenrecht
Aus WISSEN-digital.de
Bezeichnung für alle Gesetze, die das Verhältnis von juristischen Sachen zu Personen zum Gegenstand haben, d.h. das unmittelbare dingliche Recht an der Sache betreffen. Es enthält die Vorschriften über den Erwerb und den Verlust an Sachen und die daran möglichen Befugnisse. Dingliche Rechte können sich auf bewegliche Sachen und Grundstücke beziehen und wirken gegenüber jedermann, also absolut. Als wichtigstes, weil unbeschränktes, dingliches Recht ist das Eigentum zu nennen. Beschränkte dingliche Rechte sind Nutzungs- und Verwertungsrechte wie z.B. der Nießbrauch oder die Grunddienstbarkeit.
Das Sachenrecht ist im 3. Buch des BGB geregelt (§§ 854 bis 1296 BGB).
Kalenderblatt - 13. Mai
1923 | In Deutschland wird der Muttertag eingeführt. Der Brauch zur Ehrung der Mutter ist in den USA entstanden und bereits von mehreren Ländern übernommen worden. |
1940 | Winston Churchill hält seine Regierungserklärung. |
1981 | Auf Papst Johannes Paul II. wird ein Attentat verübt. Es wird nie genau geklärt, ob es sich wirklich nur um einen Einzeltäter handelt. |
Magazin
- Barrierefreiheit im Eigenheim: Treppenlifte als Wegbereiter für Gesundheit und Autonomie
- Finanzielle Selbsthilfe: Kleinkredite effektiv nutzen
- Alternative Anlageoptionen: Was ist von Kryptowährungen und Co. zu halten?
- Wie sieht die Zukunft des Glasfaser-Internets in Deutschland aus?
- Reiseziel: USA! Technische Aspekte im Land der Freiheit