Sachverständigenbeweis

    Aus WISSEN-digital.de

    bei einem Gerichtsverfahren geführter Beweis durch ein Gutachten oder die Aussage eines Sachverständigen. Das Gericht bestellt den Sachverständigen (§ 404 Zivilprozessordnung, § 73 Strafprozessordnung), welcher Ausführungen zu Tatsachen und Erfahrungen anstellt. Das Gericht leitet die Tätigkeit des Sachverständigen und kann ihm für Art und Umfang seiner Tätigkeit Weisungen erteilen (vgl. § 404 a ZPO).

    Kalenderblatt - 13. Mai

    1923 In Deutschland wird der Muttertag eingeführt. Der Brauch zur Ehrung der Mutter ist in den USA entstanden und bereits von mehreren Ländern übernommen worden.
    1940 Winston Churchill hält seine Regierungserklärung.
    1981 Auf Papst Johannes Paul II. wird ein Attentat verübt. Es wird nie genau geklärt, ob es sich wirklich nur um einen Einzeltäter handelt.