Stammesrechte

    Aus WISSEN-digital.de

    Die germanischen Stammesrechte der Frühzeit wurden im Unterschied zu den von der königlichen Zentralgewalt ausgehenden, urkundlich festgelegten Reichsrechten zunächst nicht aufgezeichnet. Erst im Zuge der Stabilisierung der Verhältnisse und damit des Rechtswesens seit den Karolingern kam es zur Sammlung und Aufzeichnung der Volksrechte der Bayern, Friesen, Sachsen, Angeln, Franken, Räter, Langobarden (siehe germanische Volksrechte). Ursprünglich wurde jeder Angehörige des Reiches, gleich, wo er sich aufhielt, nach seinem Stammesrecht abgeurteilt.

    Kalenderblatt - 20. Mai

    1910 Beobachtung des Halley'schen Kometen, der entgegen allen Prognosen weder einen Meteoritenregen noch irgendwelche andere Katastrophen auslöst.
    1941 Deutsche Fallschirmspringer erobern Kreta.
    1956 Die USA werfen die erste Wasserstoffbombe ab, als Reaktion auf die sowjetische Erklärung, dass die UdSSR bereits eine transportable Wasserstoffbombe besitze.