Tabaksteuer

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    Verbrauchssteuer auf Tabakwaren; kann als Rohstoffsteuer oder für das Fertigerzeugnis (Banderolensteuer, über die Verwendung von Steuerzeichen) erhoben werden. Sie ist als Lenkungssteuer gedacht, d.h. sie soll den Konsum senken.

    In Deutschland wurde sie 1906 eingeführt. Die Tabaksteuer (indirekte Steuer) wird von der Bundeszollverwaltung erhoben und fließt dem Bund zu. Sie wird auf alle Arten von Tabakwaren außer Schnupf- und Kautabak erhoben. Das Tabaksteuerrecht enthält weitere Vorschriften zur Sicherung der steuerlichen Belange (Verpackungszwang, Rabattverbot u.a.).

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