Tabu

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    1. Bezeichnung für meist von Naturvölkern allgemein respektiertes Meidungsgebot oder Verbot, bestimmte Gegenstände oder Personen anzurühren, gewisse Handlungen vorzunehmen, Orte zu betreten oder über bestimmte Dinge zu reden, um Unheil zu vermeiden. Ein Tabu ist religiös, magisch oder rituell bestimmt.
    1. Themenbereiche oder Verhaltensweisen, die auf Grund gesellschaftlicher Normen unantastbaren Konventionen unterliegen.

    Kalenderblatt - 12. Mai

    1641 Lord Thomas Stratford wird hingerichtet. Im Konflikt zwischen Parlament und König schuf das Parlament ein eigenes Gesetz, um den engsten Berater Karl I. wegen Hochverrats aburteilen zu können. Der König unterschrieb das Todesurteil und opferte damit seinen Freund, um sich selbst zu retten.
    1925 Generalfeldmarschall Paul von Hindenburg legt den Amtseid als Nachfolger des Reichspräsidenten Friedrich Ebert ab, nachdem er die Wahl im zweiten Wahlgang gewonnen hat.
    1949 Die Berliner Blockade sowie die von den Westmächten über die sowjetische Besatzungszone verhängte Gegenblockade wird aufgehoben.