Umlaufvermögen
Aus WISSEN-digital.de
Teil der Aktivseite der Bilanz. Das Umlaufvermögen umfasst Vermögensgegenstände, die nicht dauerhaft an den Betrieb gebunden sind, sondern zur baldigen Veräußerung gedacht sind. Laut Handelsgesetzbuch §266 gliedert es sich in:
1. Vorräte (z.B. Lagerbestände)
2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände;
3. Wertpapiere;
4. Bargeld, Schecks, Kassenbestand, Giroguthaben.
Ggs. zu: Anlagevermögen.
Kalenderblatt - 14. Mai
1607 | Sir Walter Raleigh gründet in Amerika die erste englische Stadt, Jamestown. |
1643 | Ludwig XIV., der spätere Sonnenkönig, wird im zarten Alter von vier Jahren gekrönt, tritt aber erst am 10. März 1661 die Alleinregierung an. |
1948 | Gründung Israels. |
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