Unerlaubte Handlung

    Aus WISSEN-digital.de

    (§§ 823 ff. Bürgerliches Gesetzbuch) schuldhafter, widerrechtlicher Eingriff in ein fremdes Rechtsgut, durch den ein Schaden entsteht (z.B. Verletzung eines Eigentumsrechtes, Körperverletzung, Verletzung allgemeiner Sorgfaltspflichten, Amtspflichtverletzung); verpflichtet neben möglichen strafrechtlichen Konsequenzen zu Schadensersatz.

    Kalenderblatt - 15. Mai

    1799 Schillers "Wallenstein" wird erstmals vollständig aufgeführt. In dem historischen Drama begeht die Hauptfigur, die sich an einen Feldherrn im Dreißigjährigen Krieg anlehnt, Hochverrat gegen den Kaiser.
    1955 Der österreichische Staatsvertrag wird von den vier Siegermächten unterzeichnet. Somit erlangt Österreich seine staatliche Unabhängigkeit.
    1959 Der sowjetische Außenminister lehnt auf der Genfer Außenministerkonferenz den Friedensplan der Westmächte für Deutschland ab.