Universalsukzession
Aus WISSEN-digital.de
auch: Gesamterbfolge;
im Erbrecht der Übergang des ganzen Vermögens des Erblassers als Einheit auf den Erben, § 1922 Bürgerliches Gesetzbuch. Gilt auch dann, wenn mehrere Personen erben. Das Vermögen des Erblassers geht hier mit seinem Tod auf die Miterben zur gesamten Hand über, §§ 1922, 2032 f. Bürgerliches Gesetzbuch. Der einzelne Miterbe erwirbt dann einen Anteil am Gesamtnachlass.
Kalenderblatt - 14. Mai
1607 | Sir Walter Raleigh gründet in Amerika die erste englische Stadt, Jamestown. |
1643 | Ludwig XIV., der spätere Sonnenkönig, wird im zarten Alter von vier Jahren gekrönt, tritt aber erst am 10. März 1661 die Alleinregierung an. |
1948 | Gründung Israels. |
Magazin
- Barrierefreiheit im Eigenheim: Treppenlifte als Wegbereiter für Gesundheit und Autonomie
- Finanzielle Selbsthilfe: Kleinkredite effektiv nutzen
- Alternative Anlageoptionen: Was ist von Kryptowährungen und Co. zu halten?
- Wie sieht die Zukunft des Glasfaser-Internets in Deutschland aus?
- Reiseziel: USA! Technische Aspekte im Land der Freiheit