Universität

    Aus WISSEN-digital.de

    (lateinisch)

    wissenschaftliche Hochschule in der Form einer Körperschaft des öffentlichen Rechts, hervorgegangen meist aus kirchlichen Schulen. Gliederung des Lehrbetriebes in selbstständige Fakultäten; gewöhnlich

    a) theologische,

    b) rechts- und staatswissenschaftliche,

    c) medizinische,

    d) philosophische und historische,

    e) naturwissenschaftlich-mathematische Fakultät

    mit Vorlesungen der Professoren, praktischen Übungen (Seminare), Besprechungen (Kolloquien), wissenschaftlichen Instituten. Leitung durch Rektor, Senat (Gesamtheit der Professoren) und Dekane (Vorsitzender) der Fakultäten, heute auch Studentenausschüsse. Große Lehr- und Lernfreiheit.

    Erste Universität in Bologna (1119); älteste deutsche Universität war Prag (1348). In Großbritannien Erhaltung des mittelalterlichen Typs der Universität; in den USA Universitäten als autonome Privatanstalten unter Leitung von selbstständigen Präsidenten neben Staatsuniversitäten.

    Kalenderblatt - 15. Mai

    1799 Schillers "Wallenstein" wird erstmals vollständig aufgeführt. In dem historischen Drama begeht die Hauptfigur, die sich an einen Feldherrn im Dreißigjährigen Krieg anlehnt, Hochverrat gegen den Kaiser.
    1955 Der österreichische Staatsvertrag wird von den vier Siegermächten unterzeichnet. Somit erlangt Österreich seine staatliche Unabhängigkeit.
    1959 Der sowjetische Außenminister lehnt auf der Genfer Außenministerkonferenz den Friedensplan der Westmächte für Deutschland ab.