Untersuchungsausschuss

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    zur Klärung eines strittigen Tatbestandes oder zur Überprüfung von Beschuldigungen eingesetzter Ausschuss. Instrument der parlamentarischen Kontrolle der Regierung. Beauftragung durch ein Parlament, ein internationales Gericht oder eine internationale Körperschaft, z.B. die UNO. Ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss ist meist mit dem Recht der Zeugenvernehmung anstelle des Richters ausgestattet. In der Bundesrepublik Deutschland ist ein Untersuchungsausschuss nach der Stärke der Fraktionen im Bundestag zusammengesetzt.