Urheberrecht
Aus WISSEN-digital.de
Recht zum Schutz geistigen Eigentums, Sammelbegriff für alle Rechtsnormen, die die persönliche und ausschließliche Verfügungsgewalt der Schöpfer von Werken der Literatur, Musik, Plastik, Malerei, Fotografie, Baukunst, des Kunstgewerbes und anderer Gebiete geistigen Schaffens regeln. Gesetzliche Grundlage ist das Gesetz über Urheberrecht vom 9. September 1965. Inhalte sind unter anderem Persönlichkeitsrecht, Verwertungsrecht, Schutzfristen, Verbreitungs- und Vervielfältigungsrecht. Es gibt unterschiedliche Schutzfristen für verschiedene Werke, literarische Werke genießen eine Schutzfrist von 70 Jahren, Fotografien von 25 Jahren.
Eine Verletzung des Urheberrechts kann zivilrechtliche (Unterlassung, Beseitigung und Schadensersatz) und strafrechtliche (Geld- oder Freiheitsstrafe) Folgen nach sich ziehen. Urheberrechte gewinnen besonders im Bereich der Computersoftware an wirtschaftlicher Bedeutung.
Kalenderblatt - 21. Mai
1498 | Der portugiesische Entdecker Vasco da Gama landet in Indien. |
1927 | Der Amerikaner Charles A. Lindbergh landet in Paris und schafft damit als erster den Alleinflug von New York über den Ozean. Er benötigt dafür 33 Stunden und 30 Minuten. |
1935 | Der deutsche Reichstag verabschiedet das Wehrgesetz, mit dem die Wehrpflicht wieder eingeführt wird. |
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