V. u. g.

    Aus WISSEN-digital.de

    Abk. für: vorgelesen und genehmigt;

    in Vernehmungsniederschriften, Protokollen usw. gebräuchlicher Vermerk, durch den festgestellt wird, dass die Niederschrift einer Aussage oder Erklärung dem Betreffenden vorgelesen und von ihm genehmigt wurde.

    Kalenderblatt - 10. Mai

    1871 Der Frieden von Frankfurt beendet den Deutsch-Französischen Krieg. In dem Friedensvertrag verpflichtet sich Frankreich zum Abtreten von Elsass-Lothringen.
    1940 Der deutsche Feldzug gegen Frankreich sowie gegen die neutralen Staaten Belgien, Niederlande und Luxemburg beginnt.
    1949 Bonn wird vorläufige Bundeshauptstadt.