Verband (Gesellschaft)

    Aus WISSEN-digital.de

    Zusammenschluss von Personen zur Verfolgung bestimmter Interessen. Ein Verband zeichnet sich durch eine eigene Satzung, einen gemeinschaftlichen Willen und Rechtsfähigkeit aus; er kann privatrechtlicher oder öffentlich-rechtlicher Natur sein. Gemeinsame wirtschaftspolitische Ziele verfolgen Wirtschaftsverbände, sozialpolitische Interessen Arbeitgeber-Verbände und Gewerkschaften; gemeinsame politische Ziele werden von Parteien verfolgt. Verbände nehmen eine wichtige Rolle in der modernen Gesellschaft ein.

    Kalenderblatt - 10. Mai

    1871 Der Frieden von Frankfurt beendet den Deutsch-Französischen Krieg. In dem Friedensvertrag verpflichtet sich Frankreich zum Abtreten von Elsass-Lothringen.
    1940 Der deutsche Feldzug gegen Frankreich sowie gegen die neutralen Staaten Belgien, Niederlande und Luxemburg beginnt.
    1949 Bonn wird vorläufige Bundeshauptstadt.