Verbrechen gegen die Menschlichkeit
Aus WISSEN-digital.de
als Strafrechtsnorm festgelegt erstmals durch das Statut des Internationalen Militärtribunals (Londoner Statut, 8. August 1945). Siehe Nürnberger Prozesse. Als Verbrechen gegen die Menschlichkeit werden die ganze oder teilweise Ausrottung, Folterung, Versklavung, Vertreibung, (und) Zwangsverschleppung usw. der Zivilbevölkerung bezeichnet (vgl. § 7 Völkerstrafgesetzbuch), die aus unmenschlicher Gesinnung, vor allem aus rassistischem, politischem und religiösem Hass begangen werden; siehe auch Völkermord.
Kalenderblatt - 10. Mai
1871 | Der Frieden von Frankfurt beendet den Deutsch-Französischen Krieg. In dem Friedensvertrag verpflichtet sich Frankreich zum Abtreten von Elsass-Lothringen. |
1940 | Der deutsche Feldzug gegen Frankreich sowie gegen die neutralen Staaten Belgien, Niederlande und Luxemburg beginnt. |
1949 | Bonn wird vorläufige Bundeshauptstadt. |
Magazin
- Barrierefreiheit im Eigenheim: Treppenlifte als Wegbereiter für Gesundheit und Autonomie
- Finanzielle Selbsthilfe: Kleinkredite effektiv nutzen
- Alternative Anlageoptionen: Was ist von Kryptowährungen und Co. zu halten?
- Wie sieht die Zukunft des Glasfaser-Internets in Deutschland aus?
- Reiseziel: USA! Technische Aspekte im Land der Freiheit