Vereinsvermögen
Aus WISSEN-digital.de
das einzelne Vereinsmitglied hat keine Rechte am Vereinsvermögen und beim Ausscheiden aus dem Verein keinen Anspruch auf einen Anteil am Vereinsvermögen. Die Verwaltung des Vereinsvermögens ist Sache der Vorstands, sofern nach der Vereinssatzung dafür nicht ein anderes Vereinsorgan zuständig ist. Mit der Auflösung des Vereins (Liquidation) fällt das Vereinsvermögen an die in der Satzung bestimmten Personen, in bestimmten Fällen an die Vereinsmitglieder oder an den Fiskus.
Kalenderblatt - 20. Mai
1910 | Beobachtung des Halley'schen Kometen, der entgegen allen Prognosen weder einen Meteoritenregen noch irgendwelche andere Katastrophen auslöst. |
1941 | Deutsche Fallschirmspringer erobern Kreta. |
1956 | Die USA werfen die erste Wasserstoffbombe ab, als Reaktion auf die sowjetische Erklärung, dass die UdSSR bereits eine transportable Wasserstoffbombe besitze. |
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