Verfassungsfeind
Aus WISSEN-digital.de
Dieser Begriff wurde durch den Radikalenerlass 1972 als innenpolitischer polemischer Begriff in die öffentliche Diskussion eingeführt. Im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ist der Begriff nicht aufgeführt. Als Verfassungsfeinde gelten diejenigen Personen, die politisch extreme Meinungen vertreten, insbesondere Kommunisten und Angehörige links- und rechtsextremer Gruppierungen.
Kalenderblatt - 20. Mai
1910 | Beobachtung des Halley'schen Kometen, der entgegen allen Prognosen weder einen Meteoritenregen noch irgendwelche andere Katastrophen auslöst. |
1941 | Deutsche Fallschirmspringer erobern Kreta. |
1956 | Die USA werfen die erste Wasserstoffbombe ab, als Reaktion auf die sowjetische Erklärung, dass die UdSSR bereits eine transportable Wasserstoffbombe besitze. |
Magazin
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