Verfassungsgerichtsbarkeit
Aus WISSEN-digital.de
Gerichtsbarkeit, die vom Bundesverfassungsgericht und den Verfassungsgerichten der Länder ausgeübt wird. Sie betrifft die Entscheidung über Verfassungsstreitigkeiten, also Streitigkeiten, die auf Grund von Verfassungsrecht, v.a. den Grundrechten des Grundgesetzes und der Länderverfassungen, entschieden werden. Sie ist Teil der rechtsprechenden Gewalt, auch wenn ihre Entscheidungen vielfältige Auswirkungen auf die politischen Gegebenheiten haben können.
Kalenderblatt - 20. Mai
1910 | Beobachtung des Halley'schen Kometen, der entgegen allen Prognosen weder einen Meteoritenregen noch irgendwelche andere Katastrophen auslöst. |
1941 | Deutsche Fallschirmspringer erobern Kreta. |
1956 | Die USA werfen die erste Wasserstoffbombe ab, als Reaktion auf die sowjetische Erklärung, dass die UdSSR bereits eine transportable Wasserstoffbombe besitze. |
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