Verlagsrecht
Aus WISSEN-digital.de
regelt das Verhältnis zwischen dem Verleger und dem Verfasser des veröffentlichten Werks. Mit der Ablieferung des Werks an den Verlag auf Grund des Verlagsvertrags erwirbt der Verleger das ausschließliche Recht zu seiner Vervielfältigung und Verbreitung. Das Verlagsrecht ist ein dem Nießbrauch ähnliches, absolutes Nutzungsrecht. Es erlischt mit Beendigung des Verlagsvertrags. Die Regelungen enthält v.a. das Gesetz über das Verlagsrecht.
Kalenderblatt - 2. Juni
1906 | Der neue Weltrekord im Stabhochsprung beträgt 3,78 Meter. Aufgestellt wird die (inoffizielle) Bestleistung vom US-amerikanischen Leichtathleten Leroy Samse. |
1924 | Die Vereinigten Staaten von Amerika gewähren den indianischen Ureinwohnern volle Bürgerrechte. |
1986 | Zur Aufklärung der Affäre um die gewerkschaftliche Baugesellschaft "Neue Heimat" wird vom Bundestag ein Untersuchungsausschuss eingesetzt. |
Magazin
- Buchhaltung und Lohnabrechnung digital erledigen
- Die Wissenschaft hinter CBD-Öl: Ein tieferer Einblick in die biologische Funktionsweise und das therapeutische Potenzial
- Die Online-Privatsphäre schützen - Tor und VPN im Vergleich
- So wird die Feier ein Erfolg: Geburtstagsgeschenke mit Klasse
- Wie funktioniert eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung?