Verlagsvertrag

    Aus WISSEN-digital.de

    (§ 1 Gesetz über das Verlagsrecht) schuldrechtlicher Vertrag zwischen dem Verfasser eines Werks der Literatur oder Tonkunst und dem Verleger, in dem sich der Verfasser verpflichtet, dem Verleger das Werk in druckreifem Zustand zur Vervielfältigung und Verbreitung zu überlassen, während sich seinerseits der Verleger verpflichtet, dies zu tun. Der Verlagsvertrag regelt auch die Vergütung des Verfassers.

    Kalenderblatt - 20. Mai

    1910 Beobachtung des Halley'schen Kometen, der entgegen allen Prognosen weder einen Meteoritenregen noch irgendwelche andere Katastrophen auslöst.
    1941 Deutsche Fallschirmspringer erobern Kreta.
    1956 Die USA werfen die erste Wasserstoffbombe ab, als Reaktion auf die sowjetische Erklärung, dass die UdSSR bereits eine transportable Wasserstoffbombe besitze.