Vermächtnis

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    auch: Legat;

    durch Testament kann der Erblasser einem anderen, ohne ihn als Erben einzusetzen, einen Vermögensvorteil zuwenden (vgl. § 1939 Bürgerliches Gesetzbuch). Der Vermächtnisnehmer erwirbt gemäß § 2174 BGB einen Anspruch auf Übertragung des Vermögenswerts, den der Erbe erfüllen muss (vgl. § 2147 BGB). Das Bürgerliche Gesetzbuch kennt verschiedene Arten des Vermächtnisses, z.B. das Vorausvermächtnis gemäß § 2150 BGB, das Vermächtnis einzelner Gegenstände (§ 2087 BGB), das Wahlvermächtnis (§ 2154BGB).

    Kalenderblatt - 2. Juni

    1906 Der neue Weltrekord im Stabhochsprung beträgt 3,78 Meter. Aufgestellt wird die (inoffizielle) Bestleistung vom US-amerikanischen Leichtathleten Leroy Samse.
    1924 Die Vereinigten Staaten von Amerika gewähren den indianischen Ureinwohnern volle Bürgerrechte.
    1986 Zur Aufklärung der Affäre um die gewerkschaftliche Baugesellschaft "Neue Heimat" wird vom Bundestag ein Untersuchungsausschuss eingesetzt.